

Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Wer schon ganz früh seinen PKW-Führerschein machen möchte, dem bietet das begleitete Fahren mit 17 die Möglichkeit, schon ganz früh Erfahrung und Fahrpraxis sammeln.Bereits mit 16 ½ Jahren kann es mit der Fahrschule losgehen. Die Fahrausbildung ist identisch mit der Ausbildung für ältere Fahrschüler. BF17-Fahrschüler erhalten nach bestandener Theorie und Fahrprüfung dann frühestens zum 17. Geburtstag die so genannte „Prüfungsbescheinigung“. Diese gilt zusammen mit dem Ausweis als Fahrerlaubnis mit Begleitung. Damit ist es BF17-Teilnehmer dann erlaubt, in Begleitung einer auf der Prüfungsbescheinigung eingetragenen Person Auto fahren. Die Begleiter müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Bisher zeigt der Modellversuch Begleitetes Fahren, daß mit Begleitung nur sehr wenige Unfälle passieren. Und auch danach sind die Unfallzahlen deutlich geringer als bei Fahranfängern ohne Begleitungsphase.
Beinhaltet AM, L
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg und gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer.
Auch mit Anhängermit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
oder mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500kg nicht übersteigt.
Auflagen B17
Anforderung Begleitperson
- Gefahren werden darf nur mit einer
eingetragenen Begleitperson
- Für den Fahrer gilt 0,0 Promille: Kein Alkohol!
- Für die Begleitperson gilt die 0,5 Promille-Alkohol-Grenze.
- Der Fahrer muss die Prüfbescheinigung, in der die Begleitperson namentlich eingetragen ist, immer mitführen.
- Mindestalter 30 Jahre
- im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (PKW) seit 5 Jahre
(unnterbrochen)
- Bei Antragstellung nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg
- nicht mehr als 0,5 Promille
Ausbildung
Diese umfasst 12 Doppelstunden theoretisches Wissen über den Grundstoff ( z.B. Vorfahrt, rechtliche Rahmenbedingungen, Straßenverkehrssystem etc.)
Dazu gibt es zusätzlich 2 Doppelstunden Zusatzstoff über das Thema Technik und Anhängerbetrieb.
Praktische Ausbildung:
Zu Beginn werden Übungsfahrten absolviert. Angefangen von Anfahrübungen, das Üben der Grundfahraufgaben und korrektes Verhalten im Straßenverkehr. Die Anzahl varriiert je nach Lernfortschritt des jeweiligen Schülers.
Anschließend folgen die vorgeschriebenen Sonderfahrten:
5 x Überlandfahrt
4 x Autobahnfahrt
3 x Nachtfahrt
Eine Fahrstunde = 45 Minuten
Führerscheinantrag
Damit Ihre Ausbildung ohne große Wartezeiten durchlaufen werden kann, benötigen Sie für den Führerscheinantrag folgende Dokumente / Papiere:
- Lichtbild (biometrisch)
- Sehtest
- Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Personalausweis
Es ist ratsam diesen Antrag in den ersten 2 Wochen zu stellen, da der Bearbeitungszeitraum auf den Ämtern varriert.
Wir helfen Ihnen dabei gerne!
Prüfung
Die praktische Prüfung der Klasse B dauert 45 Minuten und wird in ihrem jeweiligen Prüfungsgebiet stattfinden (Offenburg oder Kehl)
Die Theorieprüfung umfasst 30 Fragen. ( hierbei dürfen Sie 10 Fehlerpunkte haben, allerdings keine zwei 5er Fragen falsch beantworten)
Lernmaterial um sich perfekt auf die Prüfung vorzubereiten, bekommen Sie bei uns in der Fahrschule
