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BE - PKW mit Anhänger

 

nur mit Klasse B

ab 18 Jahre

Keine Befristung der Besitzdauer Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.

 

Ausbildung

 

Eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgesehen. Lediglich eine praktische Prüfung von 45 Minuten ist zu absolvieren. Die Azahl Übungsstunden belaufen sich je nach Lernfortschritt des jeweiligen Fahrschülers.

 

Vorgeschriebene Sonderfahrten:

 

- 3 x Überlandfahrt

- 1 x Autobaghnfahrt

- 1 x Nachtfahrt

 

Eine Fahrstunde = 45 Minuten

Führerscheinantrag

Damit Ihre Ausbildung ohne große Wartezeiten durchlaufen werden kann, benötigen Sie für den Führerscheinantrag folgende Dokumente / Papiere:

 

- Lichtbild (biometrisch)

- Sehtest

- Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen

- Personalausweis

 

Es ist ratsam diesen Antrag in den ersten 2 Wochen zu stellen, da der Bearbeitungszeitraum auf den Ämtern varriert.

Wir helfen Ihnen dabei gerne!

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