

BE - PKW mit Anhänger
nur mit Klasse B
ab 18 Jahre
Keine Befristung der Besitzdauer Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen. Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen. Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
Ausbildung
Eine theoretische Ausbildung ist nicht vorgesehen. Lediglich eine praktische Prüfung von 45 Minuten ist zu absolvieren. Die Azahl Übungsstunden belaufen sich je nach Lernfortschritt des jeweiligen Fahrschülers.
Vorgeschriebene Sonderfahrten:
- 3 x Überlandfahrt
- 1 x Autobaghnfahrt
- 1 x Nachtfahrt
Eine Fahrstunde = 45 Minuten
Führerscheinantrag
Damit Ihre Ausbildung ohne große Wartezeiten durchlaufen werden kann, benötigen Sie für den Führerscheinantrag folgende Dokumente / Papiere:
- Lichtbild (biometrisch)
- Sehtest
- Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen
- Personalausweis
Es ist ratsam diesen Antrag in den ersten 2 Wochen zu stellen, da der Bearbeitungszeitraum auf den Ämtern varriert.
Wir helfen Ihnen dabei gerne!
