

B 96
Beinhaltet AM, L
nur mit Klasse B, keine eigene Fahrerlaubnisklasse
ab 17 Jahre bei begleitetem Fahren
ab 18 Jahre Kombination der Klasse B
Kraftfahrzeug mit Anhänger ( zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers mehr als 750 kg)
mit einer zulässigen Gesamtmasse zwischen 3.500 kg und 4.250 kg.
Ab Januar 2013 darf man mit der neuen Klasse B(96) Gespanne fahren, die aus einem Fahrzeug bis 3,5 t zGG und einem Anhänger auch größer als 750 kg, wenn das zGG des Gespanns insgesamt die 4,25 t nicht überschreitet. Die Prüfung des Leergewichts des Fahrzeugs entfällt.
Keine theoretische und praktische Prüfung !
Ausbildung
Fahrerschulung von mind. 7 Stunden. Die Schulung besteht aus mind. 2,5 Stunden Theorie und mind. 3,5 Stunden Praxis plus eine Stunde sonstige Inhalte.
Die Fahrschule stellt dann eine entsprechende Bescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung geht der Bewerber dann zum Straßenverkehrsamt und lässt sich die Schlüsselzahl 96 in den Führerschein eintragen. Theorie: 150 Minuten
Praxis:
Praktische Übungen: 210 Minuten
