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Klasse A2 

 

Beinhaltet A1, AM

 

direkter Erwerb ab 18 Jahre

Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg.

Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt -Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren.

Beim 2-jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.

 

Führerscheininhaber der "Klasse 3" vor dem 01.04.80 erworben:

Mit diesem Führerschein dürfen Sie Leichtkrafträder der Klasse A1 = "Alt 1b" fahren (max. 125 cm3 Hubraum, 11 kW Nennleistung). Bei Umtausch Ihres Führerscheins bekommen Sie die Klasse A1 zugeteilt.

 

Auch für Sie ist nur eine Aufstiegsprüfung zum A2 Führerschein vorgesehen!

Ausbildung

Theoretische Ausbildung:

 

12 x Doppelstunde a 90 Minuten Grundunterricht ( Bei Erweiterung: 6 x Doppelstunde )

4 x Doppelstunde a 90 Minuten Klassenspezifischer Unterricht

 

(bei 2 jährigem vorbesitz A1 entfällt die theoretische Ausbildung!)

 

 

Praktische Ausbildung:

 

Zu Beginn werden Übungsfahrten absolviert zum erlernen der 9 Grundfahraufgaben (bei Erweiterung A1 auf A2 - 4 Grundfahraufgaben) und das regelgerechte Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.

Die Anzahl der Übungsstunden varrieren je nach Lernvortschritt des Fahrschülers. Anschließend folgen die vorgeschriebenen Sonderfahrten:

 

- 5 x Überlandfahrt

- 4 x Autobahnfahrt

- 3 x Nachtfahrt

 

Eine Fahrstunde = 45 Minuten

 

(Bei Erweiterung von zweijährigem Vorbesitz A1 auf A2 entfallen die Sonderfahrten!)

Führerscheinantrag

Damit Ihre Ausbildung ohne große Wartezeiten durchlaufen werden kann, benötigen Sie für den Führerscheinantrag folgende Dokumente / Papiere:

 

- Lichtbild (biometrisch)

- Sehtest

- Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen (entfällt bei Erweiterung!)

- Personalausweis

 

Es ist ratsam diesen Antrag in den ersten 2 Wochen zu stellen, da der Bearbeitungszeitraum auf den Ämtern varriert.

Wir helfen Ihnen dabei gerne!

Prüfung

Die theoretische Prüfung umfasst 30 Fragen (bei  Vorbesitz 20 Fragen)

(bei zweijährigem Vorbesitz A1 = keine theoretische Prüfung)

Die praktische Prüfung dauert 60 min 

(bei Vorbesitz A1 = 40 min)

 

Auch möglich: Von A1 auf A2 oder A2 auf A

(ohne zweijährigen Vorbesitz!)

oder A1 (alt 1b) auf A

Dann sind für Sie die Anzahl der zu absolvierenden Sonderfahrten reduziert auf:

 

- 3x Überlandfahrt

- 2x Autobahnfahrt

- 1x Nachtfahrt

- Übungsstunden je nach Fahrkönnen

 

Eine Fahrstunde = 45 Minuten

 

 

Theoretische Ausbildung:

 

Diese muss dann komplett durchlaufen werden ( siehe oben )

Eine theoretische Prüfung ist dann auch notwendig.

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