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Klasse L

 

Mindestalter- 16 Jahre

Keine Fahrausbildung- Nur theoretische Prüfung

 

-Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- und forstwirtschaftliche  Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden

 

-mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40  km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen, wenn sie mit einer Geschwindigkeit  von nicht mehr als 25 km/h geführt werden

 

-Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und  andere Flurförderzeugejeweils mit einer durch die Bauart bestimmten  Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h

Führerscheinantrag

Damit Ihre Ausbildung ohne große Wartezeiten durchlaufen werden kann, benötigen Sie für den Führerscheinantrag folgende Dokumente / Papiere:

 

- Lichtbild (biometrisch)

- Sehtest

- Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen

- Personalausweis

 

Es ist ratsam diesen Antrag in den ersten 2 Wochen zu stellen, da der Bearbeitungszeitraum auf den Ämtern varriert.

Wir helfen Ihnen dabei gerne!

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