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Ausbildung

Klasse A

 

Beinhaltet A1,A2

direkter Erwerb ab 20 Jahre - für Krafträder bei 2jährigem Vorbesitz der Klasse A2 (dann ist zum Aufstieg nur eine praktische, keine theoretische Prüfung erforderlich)

Der Fahrlehrer muss sich trotz dessen überzeugen das der Bewerber das Motorrad sicher und regelkomform im Straßenverkehr bewegen kann. Auch aufgrund der zu fahrenen Grundfahraufgaben sind Übungsstunden nötig.

 

 

ab 21 Jahre - für dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW

 

ab 24 Jahre - für Krafträder bei Direkteinstieg

 

Keine Befristung der Besitzdauer Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung von über 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren

 

 

 

Theoretische Ausbildung:

 

12 x Doppelstunde a 90 Minuten Grundunterricht ( Bei Erweiterung: 6 x Doppelstunde )

4 x Doppelstunde a 90 Minuten Klassenspezifischer Unterricht

 

Praktische Ausbildung:

 

Zu Beginn werden Übungsfahrten absolviert zum erlernen der 9 Grundfahraufgaben (bei Erweiterung A1,A2 auf A - 4 Grundfahraufgaben) und das regelgerechte Fahren innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften.

Die Anzahl der Übungsstunden varrieren je nach Lernvortschritt des Fahrschülers. Anschließend folgen die vorgeschriebenen Sonderfahrten:

 

- 5 x Überlandfahrt

- 4 x Autobahnfahrt

- 3 x Nachtfahrt

 

Eine Fahrstunde = 45 Minuten

 

(Bei Erweiterung von zweijährigem Vorbesitz A1,A2 auf A entfallen die Sonderfahrten!)

Führerscheinantrag

Damit Ihre Ausbildung ohne große Wartezeiten durchlaufen werden kann, benötigen Sie für den Führerscheinantrag folgende Dokumente / Papiere:

 

- Lichtbild (biometrisch)

- Sehtest

- Kurs über Lebensrettende Sofortmaßnahmen (entfällt bei Erweiterung!)

- Personalausweis

 

Es ist ratsam diesen Antrag in den ersten 2 Wochen zu stellen, da der Bearbeitungszeitraum auf den Ämtern varriert.

Wir helfen Ihnen dabei gerne!

Prüfung

Die theoretische Prüfung umfasst 30 Fragen (bei  Vorbesitz 20 Fragen)

(bei zweijährigem Vorbesitz A2 = keine theoretische Prüfung)

Die praktische Prüfung dauert 60 min 

(bei Vorbesitz A1,A2 = 40 min)

Auch möglich: Von A1 auf A2 oder A2 auf A

(ohne zweijährigen Vorbesitz!)

oder A1 (alt 1b) auf A

Dann sind für Sie die Anzahl der zu absolvierenden Sonderfahrten reduziert auf:

 

- 3x Überlandfahrt

- 2x Autobahnfahrt

- 1x Nachtfahrt

- Übungsstunden je nach Fahrkönnen

 

Eine Fahrstunde = 45 Minuten

 

 

Theoretische Ausbildung:

 

Diese muss dann komplett durchlaufen werden ( siehe oben )

Eine theoretische Prüfung ist dann auch notwendig.

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